Netto-Einkommen, Gewerbesteuer & Vorauszahlungen für Selbstständige
Der Honorareingang auf Ihrem Geschäftskonto ist noch lange nicht Ihr Reingewinn! Neben der Einkommensteuer (ESt) und ggf. Gewerbesteuer (GewSt) schlagen die vollständig selbst zu tragenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu Buche. Zudem droht vielen Gründern im zweiten oder dritten Jahr die berüchtigte Steuerfalle durch geballte Finanzamt-Vorauszahlungen. Ermitteln Sie hier Ihre reale Steuer- und Abgabenlast und nutzen Sie den Rürup-Hebel für steuerlich geförderten Vermögensaufbau!
1. Art der Tätigkeit & Rechtsform
Rechtsform & GewSt2. Jahresgewinn vor Steuern (EÜR)
BetriebsergebnisReingewinn laut Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vor Berücksichtigung privater Vorsorgeaufwendungen und Steuern.
3. Familienstand & Veranlagung
ESt-Tarif4. Kranken- & Pflegeversicherung
VorsorgeaufwandHinweis: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind zu 100% als Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) steuerlich absetzbar.
5. Steueroptimierung: Basisrente (Rürup)
★ SteuerhebelSelbstständige erhalten keine Arbeitgeberbeiträge zur Gesetzlichen Rente. Die Basisrente (Rürup) ist pfändungssicher und zu 100% als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei Spitzensteuersätzen von 42% bis 45% erstattet das Finanzamt nahezu die Hälfte Ihrer Sparrate zurück!
Verfügbares Einkommen nach Abzügen
Aufstellung der Abzüge im Detail
Pro JahrVorauszahlungs-Fahrplan (Finanzamt & Kasse)
Das Finanzamt fordert nach dem ersten Steuerbescheid vierteljährliche Vorauszahlungen. Um Engpässe zu vermeiden, müssen diese Zahlungen fest im Cashflow eingeplant werden:
Richten Sie ein separates Rücklagen-Tagesgeldkonto ein. Überweisen Sie von jedem eingehenden Honorar sofort pauschal 38% auf dieses Konto, um Steuern und Abgaben stets gedeckt zu halten.
DVAG Beratung: Der Rürup-Steuerhebel
Mit einem echten Eigenaufwand von nur 3.480 € bauen Sie 6.000 € werthaltiges Altersvorsorgevermögen auf. Für Selbstständige die effektivste Möglichkeit, Steuerlast in Privatvermögen zu wandeln.
Berechnungsgrundlagen & Gesetzliche Hinweise
1. Einkommensteuer (ESt): Berechnet nach dem offiziellen Einkommensteuertarif 2025/2026 (§ 32a EStG) unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags, der Progressionszonen und des Spitzensteuersatzes.
2. Gewerbesteuer (GewSt) & § 35 EStG: Für Einzelunternehmen wird der gesetzliche Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Die Steuermesszahl beträgt 3,5%. Die Gewerbesteuer wird bis zum 4,0-fachen des Messbetrags auf die tarifliche ESt angerechnet.
3. Vorsorgeaufwendungen: Gesetzliche KV/PV-Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze sowie anerkannte Basisrentenbeiträge (Rürup) werden zu 100% steuermindernd nach § 10 EStG angesetzt.
4. Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist stets der individuelle Steuerbescheid des Finanzamts.