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Für Freiberufler & Gewerbetreibende Echtes verfügbares Netto-Einkommen Schutz vor der Steuerfalle

Netto-Einkommen, Gewerbesteuer & Vorauszahlungen für Selbstständige

Der Honorareingang auf Ihrem Geschäftskonto ist noch lange nicht Ihr Reingewinn! Neben der Einkommensteuer (ESt) und ggf. Gewerbesteuer (GewSt) schlagen die vollständig selbst zu tragenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu Buche. Zudem droht vielen Gründern im zweiten oder dritten Jahr die berüchtigte Steuerfalle durch geballte Finanzamt-Vorauszahlungen. Ermitteln Sie hier Ihre reale Steuer- und Abgabenlast und nutzen Sie den Rürup-Hebel für steuerlich geförderten Vermögensaufbau!

1. Art der Tätigkeit & Rechtsform

Rechtsform & GewSt

2. Jahresgewinn vor Steuern (EÜR)

Betriebsergebnis
75.000 €
€ / Jahr

Reingewinn laut Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vor Berücksichtigung privater Vorsorgeaufwendungen und Steuern.

3. Familienstand & Veranlagung

ESt-Tarif

4. Kranken- & Pflegeversicherung

Vorsorgeaufwand
GKV Regelsatz + Ø Zusatzbeitrag: 14,6% + 1,7% = 16,3%
Pflegeversicherungssatz (PV): 3,4%
Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2025/2026): 62.100 € / Jahr (~5.175 € / Monat)

Hinweis: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind zu 100% als Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) steuerlich absetzbar.

5. Steueroptimierung: Basisrente (Rürup)

★ Steuerhebel
6.000 € / Jahr
0 € (kein Beitrag) 12.000 € 28.000 € (Höchstbetrag)

Selbstständige erhalten keine Arbeitgeberbeiträge zur Gesetzlichen Rente. Die Basisrente (Rürup) ist pfändungssicher und zu 100% als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei Spitzensteuersätzen von 42% bis 45% erstattet das Finanzamt nahezu die Hälfte Ihrer Sparrate zurück!

Echtes Netto-Einkommen

Verfügbares Einkommen nach Abzügen

Nettoquote: 58.4%
Jahres-Netto (Cash)
43.820 €
Monatlich verfügbar
3.652 €
Gesamtabgabenquote 41.6% Steuern + KV/PV
Ø Steuersatz (ESt) 18.5% auf zvE
Grenzsteuersatz 42.0% Abzugsfaktor

Aufstellung der Abzüge im Detail

Pro Jahr
Gewerbesteuer (GewSt): 0 €
Gewerbesteuer-Anrechnung (§ 35 EStG): - 0 €
Kranken- & Pflegeversicherung (KV/PV): 11.850 €
Zu versteuerndes Einkommen (zvE): 57.150 €
Einkommensteuer (ESt nach Anrechnung): 13.880 €
Solidaritätszuschlag (Soli): 0 €
Kirchensteuer: 0 €
Rürup Basisrente (Vermögensaufbau): 6.000 €
Verbleibendes Netto-Guthaben: 43.820 €

Vorauszahlungs-Fahrplan (Finanzamt & Kasse)

Liquidität planen

Das Finanzamt fordert nach dem ersten Steuerbescheid vierteljährliche Vorauszahlungen. Um Engpässe zu vermeiden, müssen diese Zahlungen fest im Cashflow eingeplant werden:

Fälligkeitstermin Finanzamt-Vorauszahlung KV/PV Beitrag
10. März 3.470 € 987 € / Monat
10. Juni 3.470 € 987 € / Monat
10. September 3.470 € 987 € / Monat
10. Dezember 3.470 € 987 € / Monat
Experten-Tipp: Steuer-Rücklagenkonto

Richten Sie ein separates Rücklagen-Tagesgeldkonto ein. Überweisen Sie von jedem eingehenden Honorar sofort pauschal 38% auf dieses Konto, um Steuern und Abgaben stets gedeckt zu halten.

DVAG Beratung: Der Rürup-Steuerhebel

Staatliche Förderung
Einzahlung in Basisrente:
6.000 €
100% Ihr persönliches Altersguthaben
Steuerersparnis durch Finanzamt:
+ 2.520 €
Förderquote: 42,0%
Ihr tatsächlicher Eigenaufwand: 3.480 €

Mit einem echten Eigenaufwand von nur 3.480 € bauen Sie 6.000 € werthaltiges Altersvorsorgevermögen auf. Für Selbstständige die effektivste Möglichkeit, Steuerlast in Privatvermögen zu wandeln.

Berechnungsgrundlagen & Gesetzliche Hinweise

1. Einkommensteuer (ESt): Berechnet nach dem offiziellen Einkommensteuertarif 2025/2026 (§ 32a EStG) unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags, der Progressionszonen und des Spitzensteuersatzes.
2. Gewerbesteuer (GewSt) & § 35 EStG: Für Einzelunternehmen wird der gesetzliche Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Die Steuermesszahl beträgt 3,5%. Die Gewerbesteuer wird bis zum 4,0-fachen des Messbetrags auf die tarifliche ESt angerechnet.
3. Vorsorgeaufwendungen: Gesetzliche KV/PV-Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze sowie anerkannte Basisrentenbeiträge (Rürup) werden zu 100% steuermindernd nach § 10 EStG angesetzt.
4. Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist stets der individuelle Steuerbescheid des Finanzamts.