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§ 32a EStG 2026 Gesetzlicher Tarif Angestellte & Selbstständige Steuerhebel-Simulator

Einkommensteuer, Grenzsteuersatz & Steuerhebel-Rechner

Bruttojahresgehalt oder Unternehmensgewinn sowie Familiensituation eingeben: Sekundenschnelle Berechnung des zu versteuernden Einkommens (zvE), des Durchschnitts- und Grenzsteuersatzes. Simulieren Sie direkt, wie viel Steuern Sie durch gezielte Abzüge (z.B. Rürup-Basisrente, bAV, AfA oder Homeoffice) in bar sparen!

1. Berufsstatus & Einkunftsart

Modus wählen
€
0 € ca. Monatsbrutto: 6.250 € 250.000 €
Schnellwahl:

2. Familiensituation & Tarif

Splitting & Kinder
Günstigerprüfung inkl.
Geschätztes zu versteuerndes Einkommen:
0 € / Jahr (zvE)
Inkl. Vorsorgeaufwendungen & Pauschalen
Einkommensteuer
0 €
Grundtarif/Splitting
Durchschnittssteuersatz
0.0%
Auf Brutto: 0%
KERN
Grenzsteuersatz
0.0%
Auf den nächsten Euro
Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer: 0 € Gesamtsteuerlast: 0 €
Einstufung Tarifzone (§ 32a EStG) Zone 3: Proportionalzone (24%~42%)
0€ (0%) 11.784€ 17.005€ 66.760€ (42%) 277.825€ (45%)

Steuerhebel & Ersparnis-Simulator

Direkte Berechnung der Bar-Ersparnis durch Steuerabzüge

Live-Rechner
€
Beispiele:
Tatsächliche Ersparnis
0 €
Erstattung / Mindersteuer
Reale Eigenbelastung
0 €
Nettoaufwand nach Ersparnis
Staatliche Förderquote
0.0%
Staatlicher Rabatt
Steuerlast vor Abzug: 0 € Steuerlast nach Abzug: 0 €
Neues zvE: 0 € Neuer Grenzsteuersatz: 0.0%
Steuerlast: Vorher vs. Nachher Grün = Ersparnis
Beratungs-Hebel & Praxisempfehlungen
Gesetzlicher Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG)

• Grundfreibetrag: 11.784 € (bei Zusammenveranlagung 23.568 €). In dieser Zone fällt keine Steuer an (0%).
• Progressionszone 1: 11.785 € bis 17.005 €, Grenzsteuersatz steigt linear von 14,0 % auf 23,97 %.
• Progressionszone 2: 17.006 € bis 66.760 €, Grenzsteuersatz steigt von 23,97 % auf 42,0 % (Hauptzone für Fach- und Führungskräfte).
• Spitzensteuersatz: 66.761 € bis 277.825 €, Grenzsteuersatz beträgt konstant 42,0 %. Jeder zusätzliche abzugsfähige Euro spart exakt 42 Cent Steuer.
• Reichensteuer: Ab 277.826 € greift der Steuersatz von 45,0 %.
• Solidaritätszuschlag: Freigrenze 2026 von 18.130 € Steuerfestsetzung (Einzelveranlagung) bzw. 36.260 € (Zusammenveranlagung) befreit den Großteil der Steuerzahler vollständig.

Zertifizierter Vermögensberater (IHK)

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Mit strukturierten Instrumenten wie der Rürup-Basisrente, betrieblicher Altersvorsorge (bAV) oder Immobilienabschreibungen (AfA) lässt sich die Steuerlast massiv reduzieren. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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