Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für Vermieter
Rechtssichere Zusammenstellung aller Betriebskosten nach BetrKV, präzise Aufteilung nach Wohnfläche, Personen oder Einheiten sowie direkte Verrechnung der Vorauszahlungen. Erstellt wahlweise das offizielle deutsche Dokument (für Mieter & Finanzamt) oder eine chinesische Übersetzung für chinesischsprachige Mieter. Enthält den gesetzlich geforderten Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG.
1. Stammdaten (Vermieter, Mieter & Zeitraum)
Erscheint im offiziellen Briefkopf2. Betriebskosten (§ 2 BetrKV) & § 35a EStG
Erfassen Sie die Gesamtkosten. Das System errechnet anhand des Verteilerschlüssels den Anteil des Mieters sowie den abzugsfähigen Lohnkostenanteil.
| # | Kostenart nach § 2 BetrKV | Gesamtkosten (€) | Verteilerschlüssel | § 35a EStG Zuordnung (Lohnanteil) | Mieter-Anteil (€) | Aktion |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zwischensumme Betriebskosten: | 0,00 € | Davon anrechenbare § 35a Lohnkosten: 0,00 € | 0,00 € | |||
3. Heizung & Warmwasser (HeizkostenV)
Gemäß Wärmemessdienstabrechnung (z.B. Techem, ista, Brunata)
Endbetrag aus der externen Heizkostenabrechnung entnehmen.
Die Versorgung mit Heizenergie und Warmwasser erfolgt direkt zwischen dem Mieter und dem Versorgungsunternehmen. Auf Vermieterseite fällt keine Heizkostenabrechnung an (0,00 €). Vom Vermieter verauslagte Wartungskosten der Heizungsanlage können untenstehend für § 35a EStG steuermindernd ausgewiesen werden.
4. Vorauszahlungen & Abrechnungssaldo
Verrechnung mit VorauszahlungenBetriebs- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025
Abrechnungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2025 (Mietdauer: 12 Monate)
1. Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 BetrKV)
| Kostenart | Gesamtkosten | Verteilerschlüssel | Gesamteinheit | Ihre Einheit | Ihr Anteil (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| Zwischensumme Betriebskosten: | 0,00 € | 0,00 € | |||
2. Heizung und Warmwasser (§ 2 Nr. 4-6 BetrKV / HeizkostenV)
3. Abrechnungsergebnis & Saldo
Steuerliche Bescheinigung gemäß § 35a EStG
Zur Vorlage bei Ihrem zuständigen Finanzamt für die Einkommensteuererklärung 2025
In den oben abgerechneten Betriebskosten sind folgende reine Arbeits- und Lohnkosten (ohne Materialkosten) enthalten, die gemäß § 35a EStG zur direkten Minderung der Einkommensteuer geltend gemacht werden können:
| Dienstleistung / Handwerkerleistung | Steuerkategorie (§ 35a) | Lohnkosten Liegenschaft | Ihr anrechenbarer Anteil (€) |
|---|---|---|---|
| Gesamtsumme anrechenbare Lohnaufwendungen (§ 35a EStG): | 0,00 € | ||
• Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG): Anteilig 0,00 € (20 % direkte Steuerabzugsfähigkeit, max. 4.000 €/Jahr).
• Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): Anteilig 0,00 € (20 % direkte Steuerabzugsfähigkeit, max. 1.200 €/Jahr).
• Bestätigung des Vermieters: Die Aufwendungen wurden unbar per Banküberweisung beglichen. Die Originalbelege und Rechnungen liegen dem Vermieter vor und können bei Bedarf eingesehen werden.
Hinweis gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB: Einwendungen gegen diese Abrechnung sind dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang dieser Abrechnung in Textform mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Einsichtnahme in die Originalbelege kann nach vorheriger Terminabsprache gewährt werden.