Fördervergleichsrechner: Riester vs. Altersvorsorgedepot
Vergleichen Sie die Förderquote, die direkten staatlichen Barzulagen und die steuerliche Erstattung (§ 10a EStG) der klassischen Riester-Rente mit der neuen beitragsproportionalen Fördersystematik des Altersvorsorgereformgesetzes (pAV-RefG ab 2027).
Berechnungsparameter
Rechtsstand 2027Bestehende Verträge genießen vollen Bestandsschutz. Sie können ab 2027 unkompliziert auf die neue Förderlogik umgestellt werden, um die höhere Zulage mitzunehmen – die 100% Beitragsgarantie und Anlagemöglichkeiten in Fonds bleiben dabei unberührt.
Bei identischem Eigenbeitrag von 1.745 € erhalten Sie in der neuen Systematik 526,25 € statt 175,00 € staatliche Barzulage. Dadurch fließen jährlich 2.271,25 € (+18,3%) in Ihren Vertrag.
Detaillierte Aufstellung (Jahr 2027)
Beträge pro Jahr| Posten | Alte Fördersystematik | Neue Fördersystematik | Differenz |
|---|
Häufige Fragen zur Reform der privaten Altersvorsorge
Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Auf keinen Fall überstürzt kündigen! Das neue Gesetz garantiert vollständigen Bestandsschutz. Bei vielen Verträgen lohnt es sich, die hohe 100% Beitragsgarantie und den garantierten Rechnungszins mitzunehmen und ab 2027 lediglich die Umstellung auf die neue, höhere Zulagensystematik zu beantragen.
Wie wird die neue Grundzulage berechnet?
Die neue Grundzulage ist zweistufig beitragsproportional gestaltet: Für die ersten 360 € Eigenbeitrag zahlt der Staat 50% Zuschuss (180 €). Für Einzahlungen zwischen 361 € und 1.800 € gibt es 25% Zuschuss (360 €). Mit 1.800 € jährlichem Eigenbeitrag schöpfen Sie die maximale Grundzulage von 540 € voll aus.
Wie hoch ist die Kinderzulage im neuen System?
Die Kinderzulage wird im Verhältnis 1:1 zum Eigenbeitrag gefördert – bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage wird bereits ab einem Eigenbeitrag von 300 € jährlich je Kind erreicht.
Bleibt der steuerliche Sonderausgabenabzug erhalten?
Ja. Über die Anlage AV prüft das Finanzamt weiterhin im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10a EStG), ob der steuerliche Abzug der Beiträge zu einer höheren Steuererstattung führt als der reine Zulagenanspruch. Die Differenz wird im Steuerbescheid gutgeschrieben.
Ihren Altersvorsorgevertrag für 2027 optimal aufstellen
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