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Ning Shui · Finanzberater
Gesetzliche Hinterbliebenenrente (SGB VI) Stand: Ab 01.07.2026 (Rentenwert 42,52 €) DRV-Standard mit Einkommensanrechnung

Witwen- & Witwerrentenrechner

Ermitteln Sie die gesetzliche Hinterbliebenenrente in den ersten 3 Monaten (Sterbevierteljahr mit 100% Auszahlung) sowie die dauerhafte Rente ab dem 4. Monat unter Berücksichtigung von Großer/Kleiner Witwenrente, Kinderzuschlag und der exakten Einkommensanrechnung (§ 97 SGB VI).

Renten- & Personendaten

SGB VI Richtlinien
€
Erwerbsminderungs- oder Altersrente zum Todeszeitpunkt
Voraussetzungen für die Große Witwenrente:
Anspruch auf: Große Witwenrente
Eigenes Einkommen (§ 97 SGB VI Anrechnung)
€
Monat 1 bis 3 100% Auszahlung
Sterbevierteljahr
1.800 € / Monat
Keine Einkommensanrechnung
Rentenanspruch voll: 1.800,00 €
Anrechnungsbetrag: 0,00 €
Gesamtauszahlung (3 Mt.): 5.400,00 €
Ab Monat 4 Große Witwenrente
Dauerrente (Auszahlbetrag)
906 € / Monat brutto
Netto nach KVdR ca. 802 €
Grundrente (55%): 990,00 €
Kinderzuschlag: +85,03 €
Einkommensanrechnung: -169,00 €

Detaillierte Rentenberechnung (Rechtsstand 2026/2027)

Beträge pro Monat
Berechnungsschritt Sterbevierteljahr (1.-3. Mt.) Dauerrente (ab 4. Mt.)
Fachwissen & Beratungspraxis

Wichtige Regeln zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?

Die große Witwenrente (55% nach neuem Recht bzw. 60% nach altem Recht) wird gezahlt, wenn der Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist (stufenweise Anhebung auf 47 bis 2029), voll erwerbsgemindert ist oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht. Andernfalls besteht Anspruch auf die kleine Witwenrente (25%), die nach neuem Recht auf maximal 24 Kalendermonate befristet ist.

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung (§ 97 SGB VI)?

Im Sterbevierteljahr (Monat 1 bis 3) gibt es keine Anrechnung. Ab dem 4. Monat wird das eigene Einkommen pauschal in ein fiktives Netto umgerechnet (z. B. 40% Abzug bei Gehalt). Liegt dieses Netto über dem Freibetrag (1.122,53 € zzgl. 238,11 € je Kind), werden exakt 40% des Überhangs von der Witwenrente abgezogen.

Was passiert bei einer Wiederverheiratung?

Bei einer erneuten Heirat entfällt die Witwenrente. Sie können jedoch eine Rentenabfindung beantragen. Bei der großen Witwenrente beträgt diese pauschal zwei Jahresbeträge (24 Monatsrenten) des aktuellen Rentenanspruchs vor Einkommensanrechnung.

Muss die Witwenrente versteuert werden?

Ja, die Witwenrente unterliegt wie die eigene Altersrente der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 EStG. Der steuerpflichtige Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Zudem werden bei gesetzlich Versicherten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 11% bis 12%) einbehalten.

Persönliche Mandantenbegleitung

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