Risikolebensversicherung (RLV):
Restschuld tilgen & Hinterbliebene absichern – Warum der Überkreuz-Abschluss Erbschaftsteuern spart
Das finanzielle Auffangnetz für die Liebsten
Verstirbt der Hauptverdiener, schützt eine Risikolebensversicherung die Familie vor dem Zwangsverkauf des Eigenheims und sichert die Ausbildung der Kinder.
Mit dem Kauf einer Immobilie oder der Geburt von Kindern wächst die finanzielle Verantwortung sprunghaft. Bricht das Einkommen des Hauptverdieners durch einen plötzlichen Schicksalsschlag weg, steht die Familie vor einem Schuldenberg. Eine Risikolebensversicherung (RLV) zahlt im Todesfall die vereinbarte Summe sofort und steuerfrei aus – und sichert so das Dach über dem Kopf.
Konstante vs. Fallende Versicherungssumme
TarifvariantenDie Auszahlungssumme bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit (z.B. 20 Jahre) konstant (z.B. 500.000 €). Ideal für: Familien mit kleinen Kindern zur Finanzierung von Ausbildung, Studium und langfristigen Lebenshaltungskosten.
Die Versicherungssumme sinkt analog zur Restschuld Ihres Annuitätendarlehens. Da das versicherte Risiko mit jeder Tilgungsrate abnimmt, ist diese Variante bis zu 40 % günstiger als ein konstanter Tarif.
Der Steuerkniff: Überkreuz-Versicherung vermeidet Erbschaftsteuer
Steuerfalle umgehenDer typische Fehler: Versicherung auf das eigene Leben mit Partner als Begünstigtem!
Ist der Verstorbene selbst Versicherungsnehmer, zählt die Auszahlungssumme zu dessen steuerpflichtigem Nachlass! Insbesondere bei unverheirateten Paaren (Freibetrag nur 20.000 €) greift das Finanzamt mit bis zu 30 % Erbschaftsteuer gnadenlos zu.
- Police 1: Partner A ist Versicherungsnehmer & Beitragszahler, versicherte Person ist Partner B.
- Police 2: Partner B ist Versicherungsnehmer & Beitragszahler, versicherte Person ist Partner A.
- Rechtsfolge: Die Auszahlung ist eine Versicherungsleistung aus dem eigenen Vertrag – 100 % erbschaftsteuerfrei!
Praxisfälle aus der Beratung
Wie die richtige Absicherung Existenzen rettet
Familienvater stirbt bei Verkehrsunfall
Ein 37-jähriger Bauingenieur verunglückte tödlich. Dank einer fallenden Risikolebensversicherung zahlte der Versicherer binnen zwei Wochen die Restschuld von 480.000 € direkt an die finanzierende Bank. Die Witwe und ihre zwei Kinder konnten schuldenfrei im Haus bleiben.
Standardvertrag ohne Überkreuz-Klausel
Ein unverheiratetes Paar kaufte gemeinsam ein Haus. Im Todesfall des Partners fielen auf die Versicherungssumme von 350.000 € wegen des geringen Freibetrags von 20.000 € über 75.000 € Erbschaftsteuer an – eine Katastrophe, die durch zwei Überkreuz-Verträge vermeidbar gewesen wäre.
Gelegentliches Shisha-Rauchen nicht angegeben
Um den günstigeren Nichtrauchertarif zu erhalten, kreuzte der Kunde „Nichtraucher“ an. Nach seinem Tod wies die toxikologische Untersuchung Nikotinabbauprodukte nach. Der Versicherer trat wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurück.
Geburt des zweiten Kindes
Nach der Geburt des zweiten Kindes erhöhte der Versicherte seine Todesfallsumme um 100.000 €. Trotz zwischenzeitlich diagnostiziertem Bluthochdruck fand dank der garantierten Nachversicherungsoption keine erneute Gesundheitsprüfung statt.
4 gravierende Fehler beim RLV-Abschluss
Deckungslücken ausschließen1 Versicherungssumme zu knapp kalkuliert
Kalkulieren Sie nicht nur die Restschuld des Immobilienkredits, sondern auch den Ausfall des Einkommens bis zur Volljährigkeit bzw. Ausbildungsende der Kinder (Faustformel: Restschuld + 3–5 Bruttojahresgehälter).
2 Falschangaben zum Raucherstatus
Als Raucher gilt bei fast allen Anbietern, wer in den letzten 12 Monaten Tabak, E-Zigaretten, Zigarren oder Shisha konsumiert hat. Ehrlichkeit ist Pflicht – andernfalls erlischt der Versicherungsschutz komplett.
3 Laufzeit zu kurz gewählt
Endet der Vertrag mit 45 Jahren, ist ein Neuabschluss wegen des höheren Alters und möglicher Vorerkrankungen extrem teuer. Wählen Sie die Laufzeit mindestens bis zur vollständigen Darlehenstilgung oder bis zum 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes.
4 Fehlende Überkreuz-Gestaltung
Wer die Überkreuz-Regelung versäumt, zahlt im Ernstfall unnötig zehntausende Euro Erbschaftsteuer an das Finanzamt.
6-Punkte-Checkliste zur Risikolebensversicherung
Prüfen Sie die wesentlichen Vertragsmerkmale
Ning Shui · Finanzberater
Vermögensberater bei der DVAG · IHK-Zulassungen nach § 34d (Versicherungen), § 34i (Baufinanzierung), § 34c (Privatkredit) und § 34f (Investment)
„Bei jeder Baufinanzierung ist die Risikolebensversicherung der wichtigste Schutzschild. Wer ein Darlehen über mehrere hunderttausend Euro aufnimmt, darf seine Familie im Ernstfall nicht ungeschützt zurücklassen.“
„Ich vergleiche für Sie die besten Tarife am Markt und stelle durch die richtige Überkreuz-Konstruktion sicher, dass die Entschädigung im Ernstfall vollkommen steuerfrei bei Ihren Liebsten ankommt.“