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Schenkungsteuer & Freibetrag Rechner 10-Jahres-Rhythmus nach § 14 ErbStG Berechnung:

Wie viel Schenkungsteuer fällt an? Wie nutzen Sie Freibeträge optimal?

Alle 10 Jahre erneuern sich die gesetzlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG (z. B. 400.000 € pro Elternteil je Kind oder 500.000 € unter Ehegatten). Berechnen Sie die Steuerlast und nutzen Sie Gestaltungsspielräume wie das Familienheim oder Nießbrauch.

1

Verwandtschaftsgrad & Schenkungswert

Freibetrag & Wert
Freibetrag: 400.000 €
in Euro €
€
100.000 € 400.000 € 800.000 € 1.500.000 €
2

Privilegien, Nießbrauch & Vorschenkungen

Abzüge & 10-Jahres-Frist
Familienheim-Privileg (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Die Übertragung eines gemeinsam bewohnten Familienheims unter Ehegatten ist gesetzlich vollständig steuerfrei und zehrt nicht am 500.000 € Freibetrag.

mindert den aktuellen Freibetrag
€
mindert die Bemessungsgrundlage
€

Behalten die Schenkenden das lebenslange Recht auf Mieteinnahmen oder Wohnen, wird dieser Barwert direkt vom Immobilienwert abgezogen.

Ergebnis: Schenkungsteuer Effektiver Steuersatz: 2,2%
Zu zahlende Schenkungsteuer
0 €

Berechnet nach Steuertabelle § 19 ErbStG

Durch Freibetrag gedeckt
0 €
Steuerpflichtiger Erwerb
0 €
Steuerliche Zusammensetzung Betrag
Reiner Vermögenswert (nach Nießbrauch): 0 €
Verbleibender Freibetrag: - 400.000 €
Anzuwendender Steuersatz (§ 19): 11%
Steuerersparnis nach 10-Jahres-Reset: 0 €
Steuerfreier vs. steuerpflichtiger Anteil Vermögensaufteilung
Drei Hebel zur steuerfreien Vermögensübertragung
Vermögensschutz
  • Doppelter Freibetrag bei Eltern: Beide Elternteile haben jeweils 400.000 € Freibetrag pro Kind. Eine Immobilie im Wert von 800.000 € kann durch hälftige Schenkung komplett steuerfrei übertragen werden.
  • 10-Jahres-Kettenschenkung: Alle 10 Jahre steht der Freibetrag neu zur Verfügung. Wer früh beginnt, kann generationenübergreifend Millionenbeträge steuerfrei übergeben.
  • Nießbrauchsvorbehalt: Durch Einräumung eines Nießbrauchsrechts sinkt der steuerliche Übertragungswert erheblich.
Berechnet am: Berater: Ning Shui (DVAG)
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