Wie viel Schenkungsteuer fällt an? Wie nutzen Sie Freibeträge optimal?
Alle 10 Jahre erneuern sich die gesetzlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG (z. B. 400.000 € pro Elternteil je Kind oder 500.000 € unter Ehegatten). Berechnen Sie die Steuerlast und nutzen Sie Gestaltungsspielräume wie das Familienheim oder Nießbrauch.
Verwandtschaftsgrad & Schenkungswert
Privilegien, Nießbrauch & Vorschenkungen
Die Übertragung eines gemeinsam bewohnten Familienheims unter Ehegatten ist gesetzlich vollständig steuerfrei und zehrt nicht am 500.000 € Freibetrag.
Behalten die Schenkenden das lebenslange Recht auf Mieteinnahmen oder Wohnen, wird dieser Barwert direkt vom Immobilienwert abgezogen.
Berechnet nach Steuertabelle § 19 ErbStG
- Doppelter Freibetrag bei Eltern: Beide Elternteile haben jeweils 400.000 € Freibetrag pro Kind. Eine Immobilie im Wert von 800.000 € kann durch hälftige Schenkung komplett steuerfrei übertragen werden.
- 10-Jahres-Kettenschenkung: Alle 10 Jahre steht der Freibetrag neu zur Verfügung. Wer früh beginnt, kann generationenübergreifend Millionenbeträge steuerfrei übergeben.
- Nießbrauchsvorbehalt: Durch Einräumung eines Nießbrauchsrechts sinkt der steuerliche Übertragungswert erheblich.