Deutsches Aufenthaltsrecht · Familiennachzug
Ver 2.6 (2026.08)
Lebensunterhalt für Familiennachzug berechnen
Gemäß den Standards der Ausländerbehörde präzise Berechnung des minimalen monatlichen Nettoeinkommens für Ehegatten- und Kinderzusammenführung.
Familienmitglieder und Wohnkosten
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Gesetzlicher Mindestnetto pro Monat (Bedarf nach SGB II)
0 € / Monat
Regelbedarf
0 €
Wohnkosten
0 €
Überschuss / Fehlbetrag
0 €
Mindestabsicherung Lebensunterhalt
Praxisleitfaden Visumsprüfung
Rechtlicher Rahmen und Lebensunterhalt 2026 (§ 5, 29 AufenthG)
• Regelbedarf: Alleinstehend 563 €, Ehepartner je 506 €, minderjährige Kinder im Mittel ca. 390 €/Person.
• Puffer: Einige Ausländerbehörden verlangen zusätzlich 100–200 € Sicherheitspuffer über Lebensunterhalt + Warmmiete.
• Wohnflächenanforderung: Pro Familienmitglied ab 6 Jahren meist mindestens 12 m² Wohnfläche (unter 6 Jahren 10 m²).