Wie viel Netto bleibt von Ihrer Abfindung? Wie viel spart die Fünftelregelung?
Eine hohe Abfindungszahlung unterliegt der Steuerprogression und führt ohne steuerliche Gestaltung oft zu Spitzensteuersätzen von 42 % bis 45 %. Nutzen Sie die Fünftelregelung (§ 34 EStG), um die Steuerlast deutlich zu glätten und die Nettoauszahlung zu maximieren.
Abfindungsbetrag & Reguläres Jahresbrutto
Tipp: Bei einer Auszahlung im Folgejahr ohne Folgeanstellung tragen Sie hier 0 € oder das voraussichtliche geringere Einkommen ein.
Steuerklasse & Freibeträge
Nach Abzug von Einkommensteuer & ggf. Kirchensteuer
Durch die progressive Entlastung nach § 34 EStG zahlen Sie deutlich weniger Steuern als bei regulärer Besteuerung.
- Auszahlung im Folgejahr vereinbaren: Wenn im Jahr der Kündigung bereits ein hohes Gehalt erzielt wurde, kann die Verschiebung der Auszahlung auf Januar des Folgejahres (bei geringerem Einkommen) die Steuerersparnis vervielfachen.
- Basisrente (Rürup) im Abfindungsjahr: Durch Einzahlung in eine steuerlich geförderte Basisrente können hohe Beträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, was die Fünftelregelung maximal hebelt.