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Abfindungsrechner nach Fünftelregelung § 34 EStG Rechtslage 2026 Berechnung:

Wie viel Netto bleibt von Ihrer Abfindung? Wie viel spart die Fünftelregelung?

Eine hohe Abfindungszahlung unterliegt der Steuerprogression und führt ohne steuerliche Gestaltung oft zu Spitzensteuersätzen von 42 % bis 45 %. Nutzen Sie die Fünftelregelung (§ 34 EStG), um die Steuerlast deutlich zu glätten und die Nettoauszahlung zu maximieren.

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Abfindungsbetrag & Reguläres Jahresbrutto

Abfindung & Einkommen
Beitragsfrei in der Sozialversicherung
€
10.000 € 50.000 € 100.000 € 250.000 €
Gehalt aus Beschäftigung
€

Tipp: Bei einer Auszahlung im Folgejahr ohne Folgeanstellung tragen Sie hier 0 € oder das voraussichtliche geringere Einkommen ein.

2

Steuerklasse & Freibeträge

Steuerklasse & Religion
Ergebnis: Netto-Abfindung Nettoquote: 62,5%
Tatsächlicher Netto-Auszahlungsbetrag
0 €

Nach Abzug von Einkommensteuer & ggf. Kirchensteuer

Steuerersparnis durch Fünftelregelung: 0 €

Durch die progressive Entlastung nach § 34 EStG zahlen Sie deutlich weniger Steuern als bei regulärer Besteuerung.

Steuerliche Aufstellung Betrag
Abfindung brutto: 0 €
Steuerabzug mit Fünftelregelung (§ 34): - 0 €
Steuerabzug ohne Fünftelregelung: - 0 €
Sozialversicherungsbeiträge: 0 € (Vollständig beitragsfrei)
Mittelverteilung Abfindung Übersicht
Strategietipps zur Abfindungsoptimierung
Praxiserprobt
  • Auszahlung im Folgejahr vereinbaren: Wenn im Jahr der Kündigung bereits ein hohes Gehalt erzielt wurde, kann die Verschiebung der Auszahlung auf Januar des Folgejahres (bei geringerem Einkommen) die Steuerersparnis vervielfachen.
  • Basisrente (Rürup) im Abfindungsjahr: Durch Einzahlung in eine steuerlich geförderte Basisrente können hohe Beträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, was die Fünftelregelung maximal hebelt.
Berechnet am: Berater: Ning Shui (DVAG)
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